Was ist die Gasspeicherumlage? Alles, was Sie wissen müssen
Kurz und knapp
Die Gasspeicherumlage war eine gesetzlich geregelte Abgabe zur Finanzierung der vorgeschriebenen Mindestbefüllung deutscher Gasspeicher. Sie wurde eingeführt, um die damals drohende Gasmangellage zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Bis Ende 2025 belastete die Umlage insbesondere energieintensive Branchen mit 2,89 €/MWh. Am 18. September 2025 wurde im Haushaltsgesetz beschlossen, die Umlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Seitdem wird sie nicht mehr erhoben.
Private Haushalte und Unternehmen werden dadurch gemeinsam um etwa 3 Mrd. Euro entlastet. Die Gasspeicherbefüllung wird seitdem nicht mehr durch die Verbraucher, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Die Gasspeicherumlage ist eine gesetzlich geregelte Abgabe, die zum 1. Oktober 2022 eingeführt wurde, um die Kosten für das staatlich angeordnete Befüllen der Gasspeicher abzusichern und damit die Gasversorgung während der Energiekrise zu stabilisieren.
Mit dem Haushaltsgesetz für 2025 wurde die Umlage zum 1. Januar 2026 abgeschafft und wird seitdem nicht mehr erhoben.
Was war der Hintergrund der Umlage, wie wurde sie berechnet und wer profitiert von der Abschaffung? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Definition: Was ist die Gasspeicherumlage?
Die Gasspeicherumlage war eine gesetzlich geregelte Umlage, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2025 in Deutschland erhoben wurde. Ihre Höhe wurde halbjährlich neu berechnet und von der Trading Hub Europe (THE) festgelegt. Zuletzt betrug sie 0,289 ct/kWh Gas.
Mit Einführung der Gasspeicherfüllstandsvorschriften wurde der deutsche Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe gesetzlich beauftragt, die Befüllung der Gasspeicher abzusichern.
Während der Energiekrise 2022 übernahm die THE zusätzlich den Einkauf von Gas, um eine drohende Gasmangellage – insbesondere für den Winter 2022/2023 – zu verhindern. Die dabei entstandenen Kosten wurden bis Ende 2025 über die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG auf alle Gaskunden verteilt.
Seitdem hat sich die Versorgungslage deutlich entspannt: zusätzliche LNG-Importkapazitäten, eine insgesamt stabile Versorgungslage sowie abgesenkte Füllstandsvorgaben seit dem 5. Mai 2025.
Vor diesem Hintergrund wurde die Gasspeicherumlage mit Wirkung zum 1. Januar 2026 abgeschafft.
Die Finanzierung der Gasspeicherbefüllung erfolgt seither direkt aus dem Bundeshaushalt.
Auswirkungen auf die Stromkosten
Auch für die Stromkosten kann die Abschaffung der Gasspeicherumlage eine indirekte Entlastung bedeuten. Sinkende Gaspreise reduzieren die Produktionskosten von Gaskraftwerken. Da sich der Strommarktpreis häufig am teuersten eingesetzten Energieträger orientiert (Merit-Order-Prinzip), kann dies dämpfend auf das allgemeine Strompreisniveau wirken.
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Warum gibt es die Gasspeicherumlage?
Die Einführung der Gasspeicherumlage erfolgte nach den massiven Turbulenzen am Energiemarkt infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022. Um zu verhindern, dass Gasspeicher nicht ausreichend gefüllt werden und damit das Risiko von Versorgungsengpässen steigt, verpflichtet das Gasspeichergesetz die Betreiber zur Einhaltung bestimmter Füllstände.
Die seit dem 5. Mai 2025 abgesenkten Mindestfüllstände sehen laut Gasspeicherfüllstandsverordnung folgendermaßen aus:
1. November: 80 % Füllstand in den meisten Speichern, nur 45 % in den Gasspeicheranlagen Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen.
1. Februar: 30 % Füllstand, außer in den Anlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg, dort 40 %.
Diese Füllstandsvorgaben dienen weiterhin der Absicherung der Gasversorgung. Ohne ihre Einhaltung könnte es insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage zu Engpässen kommen. Die folgende Grafik zeigt den Verlauf der Speicherfüllstände seit 2018.
Wie wurde die Gasspeicherumlage berechnet?
Die Berechnung der Gasspeicherumlage erfolgte auf Grundlage der Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für den Gaseinkauf und den Einnahmen aus dem Weiterverkauf dieses Gases.
Ermittlung der Kosten: Die Trading Hub Europe (THE) kaufte Gas zu Marktpreisen ein, um die gesetzlich vorgeschriebenen Speicherfüllstände zu erreichen.
Verteilung der Kosten: Diese Kosten wurden anteilig auf die Gasverbraucher umgelegt und über den Gaspreis erhoben.
Anpassung der Umlage: Die Höhe der Umlage wurde halbjährlich neu kalkuliert, um auf Marktveränderungen zu reagieren.
Zuletzt betrug die Gasspeicherumlage 2,89 €/MWh. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde sie abgeschafft und wird seitdem nicht mehr erhoben.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Gasspeicherumlage betraf bis Ende 2025 alle privaten Haushalte und Unternehmen mit Erdgasverbrauch. Besonders stark belastet waren energieintensive Branchen wie die chemische Industrie, die Metallverarbeitung oder große Produktionsbetriebe. Seit ihrer Einführung im Oktober 2022 stieg die Umlage von 0,59 €/MWh auf 2,89 €/MWh im Juli 2025 und stellte für viele Unternehmen eine erhebliche zusätzliche Kostenbelastung dar.
In anderen EU-Ländern existierte eine vergleichbare Gasspeicherumlage nicht. Dies führte zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen und verstärkte die Sorge vor einer schleichenden Deindustrialisierung, da steigende Produktionskosten Investitionen im Ausland attraktiver machten.
Zwar gab es bis Ende 2024 eine Exportregelung, durch die die Gasspeicherumlage bei der Ausfuhr von Erdgas weitergegeben wurde, diese Regelung wurde jedoch im Jahr 2025 aufgehoben. Dadurch trugen deutsche Kunden bis zur Abschaffung der Umlage die Kosten vollständig selbst.
Diese Wettbewerbsnachteile waren ein zentraler Grund für die Entscheidung der Bundesregierung, die Gasspeicherumlage mit Wirkung zum 1. Januar 2026 abzuschaffen.
Unabhängig von staatlichen Entlastungen bleibt es für Unternehmen sinnvoll, ihre Energiebeschaffungsstrategien regelmäßig zu überprüfen, um Kostenrisiken zu begrenzen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Die Gasspeicherumlage und ihre Auswirkungen auf Gaspreise
Die Gasspeicherumlage wurde bis Ende 2025 direkt auf die Netzentgelte aufgeschlagen und erhöhte dadurch die Gesamtkosten für Gasverbraucher. Daraus ergaben sich insbesondere folgende Auswirkungen:
Steigende Betriebskosten: Vor allem Unternehmen mit hohem Gasverbrauch waren durch die Umlage erheblich belastet.
Zusätzliche Preisunsicherheit: Da die Umlage regelmäßig angepasst wurde, konnten unerwartete Mehrkosten entstehen.
Wettbewerbsnachteile für die Industrie: Die Umlage führte dazu, dass deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich höhere Produktionskosten hatten, was Investitionen im Ausland begünstigen konnte.
Druck zur Diversifizierung: Die höheren Gaspreise verstärkten den Anreiz für Unternehmen, ihre Energienutzung zu diversifizieren, etwa durch den Ausbau erneuerbarer Energien oder alternative Heiztechnologien.
Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 entfällt dieser Kostenbestandteil. Gleichwohl bleibt eine strategische Energiebeschaffung entscheidend, um langfristige Kostenrisiken zu steuern.
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Gab es Entlastungen für Unternehmen?
Bis zur Abschaffung der Gasspeicherumlage konnten insbesondere energieintensive Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von Entlastungen oder Ausgleichsregelungen profitieren.
Unabhängig von staatlichen Umlagen bleibt für Unternehmen jedoch entscheidend, ihre Energiekosten strategisch zu steuern. Dazu zählen insbesondere:
Prüfung bestehender Entlastungstatbestände: Unternehmen im produzierenden Gewerbe können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin steuerliche Vorteile oder Ausgleichsregelungen nutzen.
Optimierung der Energiebeschaffung: Eine vorausschauende Beschaffungsstrategie hilft, Energiekosten langfristig zu senken und Preisschwankungen abzufedern.
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Fazit: Die Gasspeicherumlage wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft
Die Gasspeicherumlage war bis zum 31. Dezember 2025 Bestandteil der Energiekosten. Seit dem 1. Januar 2026 wird sie nicht mehr erhoben. Für Unternehmen bedeutet dies eine direkte Entlastung bei den Gaskosten.
Unabhängig davon bleibt eine vorausschauende Energiebeschaffung entscheidend, um weitere Kostenbestandteile gezielt zu steuern und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Häufige Fragen
Wie lange wird die Gasspeicherumlage noch erhoben?
Die Gasspeicherumlage galt bis zum 31. Dezember 2025. Ursprünglich war vorgesehen, sie bis März 2027 zu erheben. Mit der gesetzlichen Entscheidung zur Abschaffung lief die Umlage jedoch bereits Ende 2025 aus und wird seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr erhoben.
Welche Umlagen kommen noch auf den Gaspreis?
Es gibt folgende Gasumlagen: die Bilanzierungsumlage, die Gasspeicherumlage und die Konvertierungsumlage.
Wie lange reichen unsere Gasspeicher?
Die Reichweite der Gasspeicher hängt von Füllstand, Verbrauch und Wetterbedingungen ab. Bei einem vollen Speicherbestand kann Deutschland im Winter etwa zwei bis drei Monate ohne zusätzliche Importe auskommen. Mildere Temperaturen oder reduzierter Verbrauch verlängern diese Zeit, während extreme Kälteperioden oder hohe industrielle Nachfrage die Reserven schneller aufbrauchen.
